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Keine GEZ-Gebühren für PCs

Kläger konnten sich vor Gericht durchsetzen

In einem Verfahren gegen den Hessischen Rundfunk wurden ein Optiker und ein Sportverein von der GEZ-Gebühr für ihre PCs befreit.  Das Urteil stellte klar, dass die Geräte zwar zum Empfang von öffentlich-rechtlichen Angeboten dienen können, dies aber eine untergeordnete Rolle spielt. Das heißt um die Gebühren erheben zu können muss die Nutzung der Angebote mit dem PC nachgewiesen werden können.

Quelle: Pixelio // Fotograf: Uwe Steinbrich

Der Empfang von öffentlich-rechtlichen Angeboten spielt laut Gericht bei PCs eine untergeordnete Rolle. Daher muss bei der Erhebung von GEZ-Gebühren differenziert werden.  Die Kläger konnten in dem Verfahren beweisen, dass sie die PCs lediglich für Verwaltungsaufgaben, Websitepflege und E-Mail Bearbeitung nutzen. (Dzenefa Kulenovic)

Veröffentlicht: 22. Januar 2010, 11:51 Uhr

Kategorien: Medien, News

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Autor: Christian Cub