Keine GEZ-Gebühren für PCs

22.01.2010, 11:43h

Kläger konnten sich vor Gericht durchsetzen

In einem Verfahren gegen den Hessischen Rundfunk wurden ein Optiker und ein Sportverein von der GEZ-Gebühr für ihre PCs befreit.  Das Urteil stellte klar, dass die Geräte zwar zum Empfang von öffentlich-rechtlichen Angeboten dienen können, dies aber eine untergeordnete Rolle spielt. Das heißt um die Gebühren erheben zu können muss die Nutzung der Angebote mit dem PC nachgewiesen werden können.

Quelle: Pixelio // Fotograf: Uwe Steinbrich

Der Empfang von öffentlich-rechtlichen Angeboten spielt laut Gericht bei PCs eine untergeordnete Rolle. Daher muss bei der Erhebung von GEZ-Gebühren differenziert werden.  Die Kläger konnten in dem Verfahren beweisen, dass sie die PCs lediglich für Verwaltungsaufgaben, Websitepflege und E-Mail Bearbeitung nutzen. (Dzenefa Kulenovic)


Tags: , ,
Sie können diesen Artikel kommentieren oder einen Trackback-Link von Ihrer Seite senden.

Ein Kommentar für Keine GEZ-Gebühren für PCs

  1. [...] Verwaltungsgericht in Gießen wurden zwei Urteile gesprochen, die Bescheide über GEZ Gebühren für gewerbliche Computer vom hr Hessischen Rundfunk aufhoben. Beide Kläger erhielten den Bescheid [...]

Kommentieren

« Vorheriger Artikel | Nächster Artikel »