Wegen Preisabsprachen bei E-Books musste sich Apple im vergangenen Jahr vor dem Gericht verantworten und wurde dabei schuldig gesprochen. Die im Wettbewerbsverfahren zuständige Richterin kündigte an, weitere Maßnahmen ergreifen zu wollen, die Apples Vertragsfreiheit einschränken sollten. Das Unternehmen aus Cupertino wollte den gerichtlich zugewiesenen Kartellprüfer Michael Bromwich seines Amtes entheben – Grund dafür sei neben dem hohen Stundensatz des Juristen auch die Einmischung in Geschäftsvorgänge.
Apples Antrag wurde vom US-Berufungsgericht am Montagabend jedoch abgelehnt – damit kann der Kartelprüfer seine Arbeit wieder aufnehmen, nachdem er bis zur Entscheidung des Berufungsgerichtes vorübergehend suspendiert wurde. Bromwich wurde entsprechend den gerichtlich bestimmten Auflagen eingestellt, nachdem Apple für wettbewerbswidrige E-Book-Preisabsprachen mit großen US-Buchverlagen schuldig gesprochen wurde. Der Kartellprüfer ist zuständig für die Überprüfung der Einhaltung kartellrechtlichen Vorgaben und soll die Mitarbeiter darin schulen. Nach den Beschwerden von Apple schränkte das Berufungsgericht nun die Aufgaben von Bromwich ein: Künftig dürfe er zur Sicherstellung der Umsetzung der kartellrechtlichen Vorgaben lediglich Dokumente einsehen und Interviews mit Mitarbeitern führen. Es gehöre nicht mehr zu seinen Aufgaben auch zu untersuchen, ob sich die Apple-Mitarbeiter an das Kartellrecht oder andere Gesetze halten.
Im Juni des letzten Jahres musste sich Apple vor dem US-Bezirksgericht in New York verantworten. Die Beweislage war zum Teil erdrückend. So wurden zum Prozessauftakt die Vorwürfe mit zahlreichen Schriftwechseln zwischen Apple und den Verlagen, Telefonprotokollen und Erklärungen der E-Book-Branche untermauert. Anhand dieser Aufzeichnungen, wurde bewiesen, dass Apple sich mit den Verlagen auf ein „Agenturmodell“ geeinigt habe, bei dem die Verlage den Preis bestimmen. Eine zusätzliche Klausel hatte weiterhin dafür sorgen, dass kein anderer Händler als Apple die E-Books günstiger bekommen konnte. Auch Amazon sah sich dadurch gezwungen, auf dieses Modell umzusteigen.
Schon im April 2012 mussten sich Apple und die betroffenen Verlage vor Gericht verantworten. Während sich die Verlage außergerichtlich mit den Kartellwächtern einigen konnten, hält Apple daran fest, dass die Vorwürfe grundsätzlich mängelbehaftet seien und weist die Klage zurück. Ähnlichen Vorwürfen muss sich auch der Online-Versandhändler Amazon aussetzen, denn das Bundeskartellamt hat den Verdacht, dass man durch Preisparitätsklauseln den freien Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Marktplätzen im Internet behindere.
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/E-Book-Streit-Apple-wird-Kartellpruefer-nicht-los-2111132.html