Der US-Amerikaner Paul Ceglia erhebt Anspruch auf 84 Prozent Anteile an der Social Network-Seite Facebook. Gegen Ende des vergangenen Monats reichte er in einem Gericht im Allegany County im US-Bundesstaat New York Klage ein. Ein Vertrag vom 28. April 2003 zwischen ihm und Facebook-Gründer Mark Zuckerberg spricht ihm „50 Prozent Anteile an dem fertigen Produkt“ zu.

Für die Entwicklung und Gestaltung der Website sollte Paul Ceglia zu fünzig Prozent beteiligt werden. Für jeden Tag, um den sich der Start der Website verzögerte, sprach man ihm einen weiteren Prozent Anteil zu. Die Fertigstellung der Website „The Face Book“ erfolgte am 1. Januar 2004, doch erst 34 Tage später, am 4. Februar, ging sie Online. Damit hat Paul Ceglia 84 Prozent Anteile an dem Social Network-Dienst.
Die Seite sei damals von „Thefacebook.com“ in „Facebook.com“ und dann schließlich in das Unternehmen Facebook Inc. aufgegangen. Da das Geschäft also ständig weiter betrieben wurde, beansprucht Ceglia 84 Prozent aller Einnahmen, die seit dem 28. April 2003 erzielt wurden.
Mit weltweit 500 Millionen Nutzer zählt Facebook zum größen Social Network der Welt. Der Wert des Unternehmens wird auf 6,5 Milliarden Dollar geschätzt. Die Anschuldigungen Ceglias gegenüber Facebook wurden von dem Social Network vehement zurückgewiesen und als „völlig unseriös“ bezeichnet.
Bis zur Entscheidung in dem Fall ordnete der Richter Thomas Brown vorläufig an, dass Facebook erstmal keine weiteren Kapitalanteile verkaufen darf. Dies berichtete das ‚Wall Street Journal‘, nach dem der Kläger bereits anderweitig beschuldigt wurd, Kunden seines Holzbrennstoffgeschäfts betrogen zu haben. Facebook-Gründer Mark Zuckerberg hat laut dem Bericht von ‚Wall Street Journal‘ im Oktober und November 2003 einen Facebook-Vorgänger mit dem Namen Facemash entwickelt. Die Domain thefacebook.com ist seit dem 11. Januar 2004 in seinem Besitz. (Marco Schürmann | Quelle: winfuture.de)