(07. Oktober 2008 – dk) Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels gab in einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme bekannt, dass die gesetzlich festgelegte Buchpreisbindung in Deutschland in Zukunft auch für E-Books gelten soll. Notfalls solle dieser Beschluss gerichtlich durchgesetzt werden.
Die Debatte um den Preis von E-Books ist bereits sehr alt. Jedoch wurden bisher keine endgültigen Regelungen festgelegt, da keine Gefahr von E-Books ausging. Jetzt wird jedoch Druck durch den Erfolg von E-Books wie beispielsweise Amazons Kindle ausgeübt.
Auch der von Amazon durchgesetzte Festpreis für elektronische Bücher bereitet Verlegern und Buchhändlern Sorgen. Auf der anderen Seite sind Händler und Verleger an neuen Vertriebsmodellen interessiert, die jedoch durch eine Buchpreisbindung behindert werden könnten. So wären beispielsweise Flatrates für elektronische Bücher kaum möglich.
Nun stellt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels klar, dass die Buchpreisbindung auch für E-Books gilt, sofern diese dem gedruckten Buch im Wesentlichen ähneln. Konkret bedeutet das, dass Verlage einen deutschlandweiten Preis für die elektronische Ausgabe festlegen müssen. Dieser kann günstiger sein als der des gedruckten Exemplars, ein Preiswettbewerb soll jedoch vermieden werden. Unter die Regelungen fallen somit nicht einzelne Kapitel oder Zugriffsberechtigungen auf Online-Datenbanken, Mehrfachnutzung von Inhalten in Netzwerken und die Online-Nutzung von vernetztem Content.
Ab Januar 2009 will der Börsenverein gegen Verstöße auch gerichtlich vorgehen.
Link:
Stellungnahme zur Preisbindung von E-Books