Mit der Abstimmung über das De-Mail-Gesetz hat der Deutsche Bundestag vergangene Woche den Weg für die Einführung des rechtsverbindlichen E-Mail-Verkehrs frei gemacht. Das Gesetz wird wahrscheinlich schon in den kommenden Wochen in Kraft treten.

Der neue De-Mail-Dienstbietet ein zuverlässiges Verfahren für die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Behörden. Er ermöglicht unter anderem eine beweiskräftige Versand- und Zustellbestätigung. Diese elektronische Form des Einschreibens ist zum Beispiel bei Terminsachen hilfreich. So können viele Briefsendungen oder persönliche Besuche im Amt künftig durch E-Mails ersetzt werden. Allein durch wegfallende Porto-, Druck- und Verpackungskosten können nach Berechnungen des Bundesinnenministeriums pro Jahr im öffentlichen und privaten Bereich Kosten von bis zu 1,4 Milliarden Euro vermieden werden.
Auch für den Bürger soll sie Geld und vor allem Zeit sparen, da man weniger Briefe schreiben und weniger Behördengänge vornehmen muss. Außerdem soll die Kommunikation deutlich verbessert werden. De-Mail darf nur von Providern betrieben werden, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und akkreditiert wurden. Außerdem überprüft das BSI immer wieder die Sicherheit der eingesetzten Produkte sowie die Zuverlässigkeit der Organisation und der Prozesse bei den Providern.
De-Mail sieht zum einen eine standardmäßige Transportverschlüsselung und darüber hinaus eine zusätzliche Ende-zu Ende-Verschlüsselung als Option vor. Beim De-Mail-Verfahren werden die Nachrichten aus technischen Gründen auf einem hochsicheren Server innerhalb des Bruchteils einer Sekunde ent- und wieder verschlüsselt. Dieses Verfahren wurde vom BSI geprüft und auf Basis höchster internationaler Sicherheitsstandards bestätigt. Umgekehrt erhöht De-Mail die Sicherheit von Mails schon dadurch, dass bei einer De-Mail der Absender eindeutig identifiziert werden kann. Da sich der Inhaber eines De-Mail-Kontos bei der Eröffnung mit dem neuen Personalausweis oder über das PostIdent-Verfahren ausweisen muss, kann der Versender einer De-Mail eindeutig festgestellt werden. Das Spam-Aufkommen lässt sich durch die eindeutige Identifizierung des Versenders wirksam eindämmen und gerade die besonders gefährlichen Phishing- und Trojaner-Attacken, die auf die Anonymität der E-Mail setzen, werden durch De-Mail deutlich erschwert.
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(Daniel Schürmann | Quelle: bitkom.org)