Es gibt politische Ansichten, die nicht jede Onlinedruckerei moralisch vertritt – und Druckaufträge dann ablehnt. Eine heikle Angelegenheit? Durchaus!
Ein Druckauftrag eines Politikers wurde abgelehnt, was prompt publik gemacht wurde, und zwar von ihm selbst. Der Fall hat sich am 29.11. ereignet und höhere Wellen geschlagen als zunächst vermutet. Muss denn jeder Auftrag gedruckt werden? Nein. Wahlfreiheit gilt – auch bei der Wahl der Kunden im Onlinedruck. Um aber in der Hinsicht mitreden zu können, muss man sich der Angelegenheit erstmal per Definition nähern. Was bedeutet Business-/Unternehmensethik eigentlich? Das Wirtschaftslexikon (Gabler) formuliert so: „Systematischer Ausgangspunkt der Unternehmensethik ist der Konflikt zwischen Gewinn, hier i.w.S. verstanden als Unternehmenserfolg unter Wettbewerbsbedingungen, und Moral, verstanden als adäquate Berücksichtigung der berechtigten Interessen betroffener Anspruchsgruppen des Unternehmens.“
Man kann sich also die Frage stellen, ob Onlinedruckereien grundsätzlich keine Aufträge aus der Welt der Politik annehmen sollten – egal, ob aus dem linken, mittleren oder rechten Lager. Irgendein moralisch vertretbarer Grund, der eine Anspruchsgruppe der Druckerei betrifft lässt sich doch immer finden – oder? Ohne jeden Kopf aus dem Onlinedruck dazu zu befragen und die Meinungen abzuklopfen, lässt sich das sowieso nicht in Erfahrung bringen. Aber es gibt mehrere Ziele, die Onlinedrucker verfolgen können, wenn sie sich in Bezug auf politische, jugendgefährdende und/oder sexistische Inhalte ablehnend verhalten. Zwei davon sind sicherlich, dass – erstens – derartige Aufträge gegen die moralische Grundhaltung der jeweiligen Geschäftsführung sind, die wiederum die Verantwortung gegenüber ihren Anspruchsgruppen wie Mitarbeitern, Anteilseignern etc. hat. Zum Zweiten machen sich online vertretene Unternehmen auch Gedanken über ihre Außendarstellung und drohende Imageschäden. Und das zu Recht. Denn die finanzielle Last von Einzelaufträgen ist wohl kaum vergleichbar mit der Menge an Kundenabsprüngen, die durch „Fehlverhalten“ entstehen. Eine konsequente Grundhaltung, die beides berücksichtigt und solche sensiblen Themen angemessen behandelt, ist meiner Meinung nach der richtige Weg.
Geschäftsethik sollte nicht mit generellen Verboten verwechselt werden. Denn, wenn ich mir mal den Bereich Rechtsextremismus anschaue, trifft das Bundesamt für Verfassungsschutz klare Aussagen darüber, welche Zeichen, Symbole und Organisationen verboten sind – und damit auch nicht Teil des Sujets sein dürfen. Andere Felder wie Gewaltdarstellungen oder sexuell diskriminierende Bilder und Sprüche, die man durchaus als bedenklich im moralischen Sinn betrachten kann, sind dagegen nicht immer reglementiert. In der Hinsicht haben Onlinedrucker also einigermaßen große Freiheiten in der Auftragsannahme „fragwürdiger“ Jobs. So viel zur Annäherung an das Thema – jetzt aber zum aktuellen Fall.
„Sehr geehrter Kunde, wir haben Ihren Auftrag mit der Nummer xy aus politischen Gründen storniert“ – so lautete es am 30.11. einem AfD-Politiker gegenüber, als er die Ablehnung seiner zuvor getätigten Bestellung bei druckdiscount24.de per E-Mail erhielt. Er hatte eine Bestellung von 500 Autogrammkarten beabsichtigt und bezahlt – soweit nichts Ungewöhnliches. Nur die Retoure kam zeitnah. Der anschließende Facebook-Post des AfD-Politikers, der die originale Stornierung des Auftrags zeigt, hat regen Anklang gefunden – nur wahrscheinlich nicht ganz so, wie er sich das vorgestellt hat. Es gab mehrere Tausend Kommentatoren, die sich pro Druckerei geäußert haben. Das wirft Fragen auf. Fragen nach dem grundsätzlichen Verhalten von Onlinedruckereien gegenüber Inhalten, die sie nicht vertreten, geschweige denn drucken und mit ihnen in Verbindung gebracht werden möchten.
Im Onlineprint gibt es in Sachen abgelehnte Druckaufträge politischer Parteien nicht DEN Präzedenzfall. Deshalb habe ich mir mal ein paar weitere Fällen angeschaut, die in eine ähnliche Richtung gehen. Im Frühjahr 2011 war es einem NPD-nahen Auftraggeber gelungen, den Kontrollmechanismus im Bestellvorgang von Flyeralarm zu umgehen und erfolgreich eine Bestellung für die rechte Partei abzusenden, die dann gedruckt wurde. Flyeralarm hat sich damals mit Bedauern über den Vorfall geäußert und sich gleichzeitig von den Inhalten des Auftraggebers klar distanziert. Es war einfach zu spät aufgefallen. Im Sommer 2015 dann hat Spreadshirt aus „ethischen Gründen“ die Bestellung einer jungen Frau abgelehnt, die ein Pegida-T-Shirt ordern wollte. Auch dieses misslungene Geschäft wurde – genauso wie der aktuelle Fall – von der Nicht-Bedienten via Facebook publik gemacht. Aber das sind keine Einzelfälle, da die Saarländische Sieb- und Digitaldruckerei Braun und Klein, die übrigens auch online tätig ist, im Vorfeld der diesjährigen Bundestagswahl das Drucken für AfD und NPD offiziell abgelehnt hat. Für alle anderen Parteien werden die Wahlplakate gefertigt – für die beiden nicht, da das Gedankengut nicht zur eigenen Unternehmensethik passe; in ihrem Fall insbesondere in Bezug auf die Anspruchsgruppe Mitarbeiter. Und außerdem geben die AGB der Druckerei Auskunft über den Vorbehalt bei jeglichen Auftragsannahmen: „Wir können den Abschluss eines Vertrags jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen.“ Klare Aussage – und nicht verboten. Das Onlineprint-Business kennt solche Fälle also.
„Politik und moralische Vorstellungen sind für viele eine Prinzipsache. Es wird aber bei weitem nicht immer bekannt, wenn ein Onlinedrucker für einen in der Gesellschaft – nennen wir es mal – „begrenzt akzeptierten“ Auftraggeber druckt. Geht ja auch niemanden was an. Im Fall von druckdiscount24.de freut es mich das ein Drucker Courage gezeigt hat, schließlich muss man ja nicht alles unterstützen…“ – Bernd Zipper
Aber nochmal zurück zum aktuellen Fall. Der ist deutlich viraler und hat schon einiges an Aufmerksamkeit erlangt – in den Facebook-Kommentaren wird er teilweise heftig auseinandergelegt. Wohlgemerkt: Die Druckerei hat hier kein großes Aufsehen um die Sache gemacht.

Naja, an der Seriosität der Druckerei Häuser braucht niemand zu zweifeln, vor allem diejenigen die sie nicht kennen. Die Kölner Druckerei hat letztes Jahr den Fairness-Preis des Deutschen Instituts für Service-Qualität erhalten, wobei u. a. die Kategorien Zuverlässigkeit und Transparenz anhand von Kundenmeinungen erhoben wurden und der Aspekt Verbindlichkeit von Unternehmensaussagen eine wichtige Rolle spielt. So viel dazu. Um aber in Bezug auf die oben bereits erwähnte Grundhaltung seitens druckdiscount24.de Klarheit zu schaffen, habe ich bei Heiko Mazur, Geschäftsführer und geschätztes Mitglied der Initiative Online Print, einfach nachgefragt. Er hat mir folgendes im Gespräch dazu mitgeteilt: „Wir produzieren nur Drucksachen für Kunden, die eine im positiven Sinne klare Positionierung zu in Deutschland lebenden, friedlichen Ausländern haben. Bei uns gilt dieser Grundsatz für vergangene wie auch für zukünftige Aufträge.“ Bestätigt hat er mir auch, dass das nicht der erste Auftrag eines Politikers war, den die Druckerei Häuser in den fast 100 Jahren ihres Bestehens abgelehnt hat. Es gibt wohl häufiger solche Bestellungen, aber es ist wohl ein Novum, dass ein Besteller die Ablehnung für Zwecke öffentlicher Aufmerksamkeit nutzt. Auch in Zukunft werden Aufträge von Gruppen und Parteien abgelehnt, die gegen ethische Grundwerte verstoßen, welche die Druckerei aufrechterhält. Richtig so.

Ein weiteres Thema ist dann noch die rechtliche Lage einer Ablehnung wie in diesem Fall. Da die Druckerei Jobs, die gegen ethische Grundwerte verstoßen, in ihren AGB ablehnt und die AfD mindestens streitbare Werte vertritt – was gemäß den Kommentaren wohl eine verbreitete Meinung ist –, würde der entsprechende Absatz in diesem Fall greifen. Zu klären wäre dann noch der Inhalt der Drucksache an sich.
Um aber abschließend auch mal die rechtliche Seite zu beleuchten und Drucker für zukünftige Fälle zu rüsten, habe ich Dr. Martin Schirmbacher, seines Zeichens Rechtsbeistand der IOP, nach den Grundlagen in solchen Angelegenheiten gefragt. Er sagt dazu: „Im deutschen Recht gilt Privatautonomie. Das heißt, dass sich jedes Unternehmen aussuchen kann, mit wem es Geschäfte macht. Und das ist auch gut so. Grenzen sieht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor. Dieses Gesetz betrifft vor allem Arbeitsverträge. Darüber hinaus gilt das AGG nur bei Massengeschäften, bei denen es auf die Person des Kunden nicht ankommen sollte, und nur bei der Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Die Ablehnung eines Druckauftrags eines Schwulenmagazins wäre also möglicherweise problematisch, die Ablehnung des Auftrags eines Parteimitglieds dagegen nicht.“ Und weiter: „Wenn der Vertrag noch nicht geschlossen wurde, ist die Ablehnung des Druckauftrags also zulässig. Schwieriger ist das, wenn der Vertrag über die Website des Online-Druckers schon geschlossen wurde. Dann kann nur ein Vertragslösungsrecht in den AGB helfen, einen unliebsamen Auftrag zu stornieren. Die Anforderungen hierfür sind aber recht hoch. Wichtig ist, dass mögliche Ablehnungsgründe schon in den AGB aufgelistet werden.“
Wie gesagt – wer sich im Hinblick auf gegen eigene (und die der Anspruchsgruppen) gerichtete Inhalte in Druckaufträgen wappnen will, um solche ablehnen zu können, der muss Vorkehrungen treffen.
My Take: Ist ein Onlinedrucker zu politisch, weil er Druckaufträge bestimmter Parteien ablehnt? Meines Erachtens nach nicht. Die Druckerei Häuser hat gemäß ihrer Vorstellung vertretbarer Meinungen eine Absage erteilt. Und da Mazur und Co. damit nicht die mediale Aufmerksamkeit gesucht haben, war das keine Absage zur Selbstdarstellung. Sie basiert auf der Firmenethik. Eine Grundhaltung, die nicht nur vertretbar, sondern auch verbreitet ist, wie die anderen Beispiele aus dem Onlinedruck zeigen. Was das Rechtliche angeht, gilt grundsätzlich die Vertragsfreiheit gemäß Privatautonomie – und entscheidend sind dann die AGB. Die Klärung im Falle eines Streits bleibt noch abzuwarten. Fest steht aber, dass sich der Politiker sich und seiner Partei mit dieser Aktion sicherlich keinen Gefallen getan hat. Hätte er mal nicht so viel Rummel um die Sache gemacht. Ich zumindest lade alle beyond-print-Leser dazu ein ihre Erfahrungen bei ähnlichen Fällen mitzuteilen. Wo sind für Sie die moralischen Grenzen bei Aufträgen? Und wo wir gerade bei den rechtlichen Dingen sind – im kommenden Jahr werde ich mir mal die AGB einiger Onlinedrucker im Hinblick auf Fertigungstoleranzen bei Qualität, Mehr- und Minderlieferungen etwas genauer anschauen. Und zu diesem Thema noch eine private Nachricht: Hut ab Heiko – Deutschland braucht Courage. Besonders gegen Rechts!