Der Bundesverband Druck und Medien fordert von der Bundesregierung die sofortige Rücknahme der Gelangensbestätigung. Dabei handelt es sich um eine Bescheingung für das Finanzamt, an welchem Tag der Artikel (den man ins EU-Ausland verschickt hat) beim Kunden angekommen ist – mit Unterschrift des Kunden. Das Gesetz sei laut bvdm bürokratisch, unausgegoren und kostenintensiv und belaste den Im- und Export.

In einem Schreiben sowohl an Bundeswirtschaftsminister Dr. Rösler (FDP) als auch an Bundesfinanzminister Dr. Schäuble (CDU) macht der Verband deutlich, dass die Regelung das Wirtschaftswachstum gefährdet und neue Handelshürden aufbaut. Die mittelständischen Druckunternehmen, die Druckerzeugnisse in das EU-Gemeinschaftsgebiet exportieren, werden von dem neuen Verfahren stark betroffen sein.
Die Bundesregierung habe sich in ihrem Koalitionsvertrag von 2009 WACHSTUM. BILDUNG. ZUSAMMENHALT dazu bekannt, dass Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung als Wachstumsprogramm zum Nulltarif erkannt werden. Alle Ressorts wurden aufgefordert, bestehende Bürokratielasten fortlaufend und eigenständig zu reduzieren und neue Belastungen zu vermeiden. „Umso unverständlicher ist es, dass mit der Gelangensbestätigung ein neues bürokratisches Monstrum ab 1.1.2012 und mit Übergangregelungen ab 1.4.2012 im innergemeinschaftlichen Handel greifen soll, bei dem so viele Aspekte ungeklärt sind“, so der bvdm.
Sowohl in Beförderungs- als auch in Versendungsfällen muss künftig der Nachweis über das Verbringen des Liefergegenstands in das übrige Gemeinschaftsgebiet durch eine Bestätigung des Abnehmers geführt werden, dass der Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist. Hieraus ergab sich das Wort „Gelangensbestätigung“.
Die Unterschrift des Abnehmers, welche im Original vorliegen muss, bedeute einen deutlichen Rückschritt. Da künftig Ort und Tag des Erhalts bzw. des Endes der Beförderung des Gegenstandes quittiert werden müssen, ist das Ausstellen von Bescheinigungen wie bisher im Vorfeld des Transportes nicht mehr möglich. Bei Transporten durch vom Abnehmer beauftragte Frachtführer/Spediteure können Lieferanten bei Übergabe der Ware nicht mehr endgültig fakturieren.
Noch dazu ist die Gelangensbestätigung im Ausland gänzlich unbekannt. Sie dort zu erhalten, werde zu praktischen Problemen und einem immensen bürokratischen Aufwand führen. Zudem werde ein ausländischer Abnehmer keine Bescheinigung in deutscher Sprache unterschreiben. Für die Unterschrift eines Mitarbeiters im EU-Ausland ist zukünftig zumindest eine Bevollmächtigung des Arbeitgebers notwendig. Neben der Papierflut (eine elektronische Gelangensbetätigung ist derzeit nicht vorgesehen), stelle sich die Frage, in welcher Sprache derartige Bestätigungen/Vollmachten ausgestellt sein müssen.
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(Daniel Schürmann | Quelle: bvdm-online.de)
DiscussionEin Kommentar
Hier wiehert eine ganze Herde von Amtsschimmeln.
Die Politiker werfen das Geld mit vollen Haänden raus, und der Steuerzahler soll das bezahlen.