Durch die gezielte Einflussnahme von Intergraf, der europäischen Dachorganisation der Druckindustrie, und dem Bundesverband Druck und Medien (bvdm) konnte im Bereich Datenschutz auf EU-Ebene ein wichtiger Etappensieg erzielt werden: Die EU-Kommission will den Datenschutz in der Europäischen Union grundlegend reformieren. Wie das aussehen soll, erklären wir Ihnen.

Verbraucher sollten künftig generell im Voraus ihre Zustimmung zur Verwendung ihrer Daten geben müssen (sog. „Opt-in“ Regelung). Die Konsequenzen für die Druckindustrie wären verheerend gewesen. Beispielsweise wären Direktmailings dann nur noch bei einer ausdrücklichen Anforderung durch den Empfänger zulässig gewesen. Durch die gezielte Einflussnahme der Verbände wurde diese Passage aus dem aktuellen Entwurf der Kommission gestrichen. Ein generelles Verbot des Direktmarketings ohne Einwilligung findet sich im aktuellen Verordnungsentwurf nicht mehr. Stattdessen soll der Verbraucher ein „Recht auf Widerspruch“ (sog. „Opt-out“) haben, eine Regelung, die bislang auch im deutschen Recht gilt.
Kein einheitliches EU-Datenschutzrecht
In der EU besteht kein vollständig einheitliches Datenschutzrecht. Zwar existiert eine mittlerweile 17 Jahre alte EU-Datenschutzrichtlinie. Diese Richtlinie ist von den Mitgliedstaaten jedoch nicht einheitlich in nationales Recht umgesetzt worden. Eines der erklärten Ziele der EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, Viviane Reding, ist daher die grundlegende Reform und Vereinheitlichung der europäischen Vorschriften.
Die Kommission hat sich für das Instrument einer Verordnung entschieden, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar ohne deren Gestaltungsmöglichkeit wirkt. Bislang handelt es sich bei dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission nur um einen Entwurf. Dieser muss noch im EU-Ministerrat und dem EU-Parlament verhandelt und abgestimmt werden. Sowohl Intergraf als auch der bvdm werden sich weiterhin dafür einsetzen, den Verordnungsentwurf im Sinne der Druckindustrie zu verbessern. Insbesondere angesichts der wirtschaftlichen Lage der Branche müssen zusätzliche Erschwernisse durch unnötige Vorgaben von europäischer Ebene verhindert werden.
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(Daniel Mittendorf | Quelle: bvdm-online.de)