(27. Oktober 2008 – ds) Eine vergangene Woche in kraft getretene Verordnung der Bundesregierung verpflichtet Webseitenbetreiber eine Kopie ihrer Seite an die Deutsche Nationalbibliothek zu schicken. Ob dies alle Seitenbetreiber machen müssen steht noch aus, auch der Umfang und die Intervalle sind noch unklar. Hans-Georg Wenke kommentiert dies bereits bei uns am Freitag.
Die Verordnung wurde am Donnerstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt somit seit vergangenen Freitag. Die Verordnung besagt, dass alles im Netz von nun an gesammelt werden muss. Genau heißt es: "Alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden.". Ausgenommen sind: "zeitlich begrenzte Vorabveröffentlichungen, reine Software- oder Anwendungstools und auch Fernseh- und Hörfunkproduktionen" sowie "lediglich privaten Zwecken dienende Websites". Ob somit auch Blogger ihre Daten einschicken müssen, ist noch unklar. Den Speicherplatz wird wohl der Steuerzahler mitbezahlen, doch wo der Speicherplatz zur Verfügung stehen will – es handelt sich um riesige Datenmengen die die Deutsche Nationalbibliothek aufnehmen müsste – ist unklar. Deutsche Firmen müssten laut Bitkom wohl mit 115 Millionen Euro an Kosten für die Umsetzung rechnen. Wer seine Inhalte nicht abliefert, kann eine Strafe von bis zu 10.000 Euro auferlegt bekommen. Doch wer, wie und wann überwacht, das weiß selbst die Nationalbibliothek noch nicht.
Die Daten sollen im übrigen als PDF über ein Formular im Web abgeliefert werden. Besteht eine Webseite aus mehreren Dateien, darf es auch eine ZIP-Datei sein.
Hans-Georg Wenkes Kommentar gibt es hier: https://www.beyond-print.de/site/content/de/channel_news/news_0545.html
Link:
www.spiegel.de