Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) erklärte gegenüber dem Handelsblatt, dass der Elektronische Entgeldnachweis, kurz ELENA, möglicherweise noch einmal überarbeitet werde. Es gebe Zweifel darüber, ob sich ELENA tatsächlich effizient umsetzen lasse. Zahlreiche Wirtschaftsverbände übten Kritik aufgrund des hohen Aufwands.
So bestehe laut Brüderle die Möglichkeit, kleine und mittelständische Unternehmen vom Entgeldnachweis auszunehmen. Erschaffen wurde ELENA ursprünglich, um die Wirtschaft zu entbürokratisieren und die Kosten, die durch die bisherigen Ausdrucke entstanden waren, zu senken. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen stellt ein monatlicher Datenversand allerdings einen erheblichen Mehraufwand dar.
Seit Beginn dieses Jahres müssen deutsche Arbeitgeber Daten ihrer Beschäftigten an die in Würzburg befindliche Zentrale Speicherstelle der Deutsche Rentenversicherung weiterleiten. Dabei geht es auch um sensible Inhalte: nicht nur Gehälter, auch Krankschreibungen, sonstige Fehlzeiten und die Teilnahme an Streiks werden verzeichnet, ebenso wie Abmahnungen und Kündigungsgründe. All diese Informationen sollen für zwei Jahre auf Vorrat gespeichert werden.
Am 2. März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht Vorratsdatenspeicherung durch Telekommunikationsunternehmen für verfassungswidrig erklärt, da es keine konkreten Anlässe dafür gebe. Diese Rechtssprechung sorgte für neuen Aufwind bei Datenschützern, am 31. März gingen über 20.000 Vollmachten in Karlsruhe als Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen das ELENA-Verfahren ein.
(Imke Hans | Quellen: Golem, Handelsblatt, Wikipedia, ELENA Website)