Kodak, erst spät in das InkJet-Druckergeschäft eingestiegen, hat beim Landgericht Köln Klage gegen den Konkurrenten HP eingereicht. Man ist unzufrieden mit den Angaben zur Seitenreichweite, die HP für Tintenpatronen des Typs 364 nennt. Sie stünden nicht mit einer ISO-Norm in Einklang, so Kodak.

Über die Gründe gibt heise.de mehr Auskünfte. Beachtenswert ist allerdings, dass HP sich nicht außergerichtlich mit Kodak einigen wollte, sondern auf eine Klärung vor Gericht bestand.
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(Daniel Schürmann | Quelle: heise.de)