Nachdem Apple Mitte Juli schuldig gesprochen wurde, mit großen Verlagen die Preise für E-Books wettbewerbswidrig abgesprochen zu haben, will die zuständige Richterin im Wettbewerbsverfahren weitere Maßnahmen ergreifen. Darunter soll vermutlich nur die Kontrolle des iBookstores fallen. Eine Entscheidung soll es erst in der nächsten Woche geben.
Gegenüber dem Wall Street Journal sprach sich die zuständige Richterin über weitere Maßnahmen aus. Das Strafmaß ist noch nicht endgültig festgelegt, weshalb die Richterin andeutete, Apples Vertragsfreiheit einschränken zu wollen. Dabei sollen die anderen Vertriebskanäle von Apple wie z.B. für Filme, Serien oder Musik auf iTunes nicht von den Eingriffen betroffen sein.
Das Justizministerium, das Apple anklagt, hatte zunächst die Einrichtung einer Aufsicht vorgeschlagen, die überprüfen soll, ob Apple sich an die Vorgaben hält. Den Vorschlag werde die Richterin aber wohl nicht annehmen, so das WSJ. Stattdessen wäre eine zeitlich befristete Aufsicht sowie die Schulung des Apple-Personals, das für die Aushandlungen der Verträge für Inhalte zuständig ist, denkbar.
Apple musste sich Anfang Juni wegen des Vorwurfs illegaler Preisabsprachen bei E-Books vor dem US-Bezirksgericht in New York verantworten. Kläger war das US-Justizministerium, das Apple vorgeworfen, bei der Einführung des iPads zusammen mit US-Verlagen höhere Preise für E-Books durchgesetzt zu haben.
Die Beweislage war zum Teil erdrückend. So wurden zum Prozessauftakt die Vorwürfe mit zahlreichen Schriftwechseln zwischen Apple und den Verlagen, Telefonprotokollen und Erklärungen der E-Book-Branche untermauert. Anhand dieser Aufzeichnungen, sollte bewiesen werden, dass Apple sich mit den Verlagen auf ein „Agenturmodell“ geeinigt habe, bei dem die Verlage den Preis bestimmen. Eine zusätzliche Klausel sollte dafür sorgen, dass kein anderer Händler als Apple die E-Books günstiger bekommen konnte. Auch Amazon sah sich dadurch gezwungen, auf dieses Modell umzusteigen.