E-Post-Werbeaussagen irreführend

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Vom Landgericht Bonn musste sich die Deutsche Post anhören, dass die Werbeaussagen zum E-Postbrief irreführend seien. So könne der E-Postbrief nicht – wie geworben – als Ersatz für den gewöhnlichen Brief dienen. Es fehle eine sichere elektronische Signatur.

(Quelle: bgland24.de)

Durch eine sichere elektronische Signatur könnte der E-Postbrief vielleicht eher als Ersatz für den traditionellen Brief dienen. Mit Werbeaussagen, die besagen, dass der E-Postbrief „so sicher und verbindlich wie der Brief“ sei und „die Vorteile des klassischen Briefs ins Internet“ übertrage würde man Interessenten irreführen.

Dieser Meinung ist das Landgericht Bonn, dass betonte, dass viele verbindliche Unterfangen, wie z.B. die Kündigung einer Wohnung, weiterhin in bisheriger Schriftform notwendig sei. Da diese Schriften mit einer Unterschrift versehen werden muss, kann der E-Postbrief diese Funktion nicht übernehmen. Initiiert wurde die Untersuchung von dem Bundesverband der Verbraucherzentralen, das die Gefahr sah, dass Verbraucher durch die Werbung getäuscht werden.

Vertraut man den Werbeaussagen der Deutschen Post, könnte es – so Verbraucherschützer – dazu kommen, dass man wichtige Fristen versäume, wie etwa die einer Kündigung. Die Deutsche Post versucht bereits seit langem, den E-Postbrief als Alterative zum traditionellen Brief zu etablieren. Da der elektronische Weg immer mehr bevorzugt wird, und weniger Briefe auf gewöhnliche Art und Weise geschrieben werden als zuvor, befürchtet die Post weiterhin einen Umsatzrückgang. Was mit dem E-Postbrief durch das Verfahren nun geschieht, ist unklar. Der Gerichtsbeschluss sei jedoch noch nicht rechtskräftig, heißt es.

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(Marco Schürmann | Quelle: winfuture.de)

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