Elektronische Geräte waren bisher bei Start und Landung auszuschalten. Nachdem die US-Luftfahrtbehörde im November ihre Richtlinien geändert hat, legt nun auch die EASA ein neues Reglement vor. Tablets, Smartphones und eReader dürfen im Flieger künftig die komplette Flugzeit genutzt werden – wenn sie über einen sogenannten Flugmodus verfügen. WLAN, Bluetooth und Mobilfunknetz sind weiter tabu.

Diese Empfehlung legt die europäische Agentur für Flugsicherheit, kurz EASA, nun in ihrer neuen Richtlinie vom 9. Dezember vor. Damit folgt sie der US-Luftfahrtbehörde FAA, die nach ausführlichen Test eine Unbedenklichkeit elektronischer Geräte für den Flugbetrieb festgestellt hat. Im Oktober legte sie in einem Beschluss fest, künftig bei Flügen amerikanischer Airlines die Nutzung von Tablet, Smartphone und eReader über den kompletten Zeitraum zu erlauben. Voraussetzung dafür ist, dass die Geräte über einen sogenannten Flugmodus verfügen, der das Deaktivieren von WLAN, Bluetooth und Mobilfunkempfang erlaubt.
Schon im November hatte die EASA angekündigt, der Empfehlung zu folgen und auch die europäischen Richtlinien bis Ende November zu überarbeiten. Dies ist nun geschehen, den Fluggesellschaft bleibt aber weiter überlassen, diese Richtlinien auf ihren Flügen umzusetzen. Beobachter gehen aber davon aus, dass dies schnell geschehen wird.
Als nächstes soll auch der Einsatz von Netzverbindungen an Bord geprüft werden. Einige Linien bieten auf ihren Flügen bereits WLAN-Verbindungen an, diese Nutzung ist aber bisher nur während der Flugphase und nicht bei Start oder Landung erlaubt. Generell gilt übrigens immer noch das „Hausrecht“ von Piloten und Crew, die Nutzung aus Sicherheitsgründen trotz der Richtlinien jederzeit zu untersagen.
Für beliebte Auflagensteigerung durch Bordexemplare könnte die neue Regelung künftig einen herben Rückschlag bedeuten, wurden die kostenlosen Zeitungen bisher häufig für die Überbrückung der Start- und Landephase genutzt – ein Grund mehr für Verlage ihre digitale Strategie voranzutreiben …
Quelle: DPmag.de