(16. Juni 2008 – ds) Einschränkungen für die Online-Auftritte der öffentlich-rechtlichen TV-Sender ARD und ZDF fordern Verleger aus Deutschland schon lange. Hauptkritikpunkt war, dass ARD und ZDF eine Konkurrenz für die meist privat finanzierten journalistischen Online-Auftritte der Verleger waren. Nun sollen Einschränkungen in Kraft treten.
Denn auch die Rundfunkkommission der Länder vertritt die Meinung der Verleger. Nach Angaben des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz, Roland Koch (ebenfalls hessischer Regiserungschef) wurde vergangene Woche Donnerstag dem Entwurf für den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt.
Nach dem Wunsch der Rundfunkkommission der Länder, sollen künftig auf den Internetseiten von ARD und ZDF lediglich sendungsbezogene Inhalte zu finden sein. "Es wird keine Kontaktbörsen, Beratungsdienste oder Freizeittipps im Internet bei ARD und ZDF geben", so Koch. Mit dem fertigen Entwurf des Vertrags ist Anfang der heutigen Woche zu rechnen.
Zuvor wollen die Ministerpräsidenten mit den beiden öffentlich-rechtlichen Sendern, den deutschen Medienverbänden und der EU-Kommission über den Entwurf diskutieren. Auch die Berichterstattung für Sportereignisse soll eingeschränkt werden. Entsprechende Informationen zu den Großereignissen sollen 24 Stunden im Netz bereitgestellt werden. Andere Angebote könnten dem Entwurf nach bis zu einer Woche lang verfügbar sein.
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