(21. Januar 2009 – ds) ?Die Literar-Mechana, die IG AutorInnen und der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels setzen sich dafür ein, dass österreichische AutorInnen und Verlage ihre Rechte gegenüber der Internetplattform Google wahren können.
Die Literar-Mechana und der Hauptverband führen intensive Gespräche mit ihren Partnern, um ein koordiniertes europäisches Vorgehen in den USA zu ermöglichen. Google hat unter dem Projekttitel „Google Library Project“ bereits 2004 begonnen, die Bestände amerikanischer Bibliotheken zu digitalisieren, um sie für zum Teil sogar entgeltliche Online-Nutzungen in den USA bereitzuhalten; allerdings, ohne sich um das Einholen der erforderlichen Genehmigungen der Rechteinhaber zu kümmern; Google interpretierte diese Nutzung nämlich als „Fair Use“, als eine Art „freie Werknutzung“ also, wie es beispielsweise das kostenfreie Zitatrecht ist, das aber nur in sehr engem Rahmen erlaubt ist.?
Nicht einmal Klagen der fünf größten amerikanischen Verleger und der Author´s Guild hielten Google davon ab, ohne Zustimmung der Rechtsinhaber weiter Millionen von Büchern zu digitalisieren. Am 28. Oktober 2008 brachten Google und die beiden Kläger beim zuständigen New Yorker Gericht einen gemeinsam erarbeiteten, äußerst komplexen Vergleichsvorschlag ein, der den Abschluss der jahrelangen Verhandlungen und kostspieligen Prozesse in den USA bilden soll. Der Vergleich wird erst dann rechtskräftig, wenn er vom Gericht genehmigt wird. Es wird damit versucht, die Rechte der Urheber und Verleger – zumindest nach außen hin – zu wahren. Derzeit schaltet Google in österreichischen, deutschen und schweizerischen Printmedien und im Internet Anzeigen, um betroffene Rechteinhaber vom Vergleichsinhalt zu informieren. Die sachliche Darstellung durch Google darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Internetplattform, ohne die Genehmigung der betroffenen Rechteinhaber einzuholen, bisher mehr als sieben Millionen Bücher digitalisiert hat und – in der Endstufe werden es etwa fünfzehn Millionen sein – weiter damit fortfährt.
Damit begeht Google die weltweit größte Urheberrechtsverletzung überhaupt, da die Urheber und Verlage vor dem Scannen und der Digitalisierung zumindest gefragt hätten werden müssen. Auch das öffentliche Zurverfügungstellen von Werken oder auch nur Werkteilen im Internet bedarf der Genehmigung der Rechteinhaber, und zwar bevor mit der Nutzung begonnen wird. Google hat damit ein Verhalten gesetzt, das im Widerspruch zu allen Urheberrechtsgesetzen weltweit steht. Selbst bei Genehmigung des Vergleichs bliebe Google weiterhin berechtigt, ein Verhalten zu setzen, das den Grundwerten der kontinentaleuropäischen Urheberechtstradition zuwiderläuft: Google wäre nämlich aufgrund des Vergleichs weiterhin berechtigt, urheberrechtlich geschützte Werke zu nutzen, solange der davon zuvor nicht verständigte Rechteinhaber diese Nutzungen nicht untersagt.
Welche Werke überhaupt betroffen sind, wurde monatelang nicht bekannt gegeben. Erst seit 5. Jänner 2009 ist auf der Google-Webseite eine Liste abrufbar; selbst jetzt ist sie nicht vollständig und wird laufend aktualisiert. Im Falle der Genehmigung des Vergleichs würde über die Rechtslage für eine Vielzahl von Rechteinhabern, die alle von der Rechtsverletzung durch Google betroffen sind, einheitlich und endgültig entschieden werden. Dazu muss Google aber nachweisen, dass der Vergleich einer großen Anzahl von betroffenen Rechteinhabern zur Kenntnis gebracht worden ist; dem dienen die Inserate in den österreichischen Printmedien. Gemeinsam mit ihren deutschen und Schweizer Schwestergesellschaften hat die Literar-Mechana ein Rechtsgutachten bei einer amerikanisch-deutschen Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben, das die rechtlichen und faktischen Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung und einer kollektiven Rechteverwaltung klärt. Die Literar-Mechna, IG Autorinnen Autoren und der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels sehen auch durch den beabsichtigten (erzielten) Vergleich die Rechte von Urhebern nicht ausreichend geschützt und werden für ihre Bezugsberechtigten und Mitglieder ein Dienstleistungsmodell erarbeiten, das den Betroffenen ermöglicht, ihre Rechte gegenüber Google optimal geltend zu machen und ihre insgesamt rund 15.000 Mitglieder demnächst darüber informieren.