Seit einigen Tagen werden die ersten Exemplare von Googles 1.500 US-Dollar teuren neuen Datenbrille „Glass“ an ausgesuchte Personen und Entwickler verteilt. Doch die Besitzer der neuen Brillen müssen einige Einschränkungen in Kauf nehmen. Für App-Entwickler sind die Auflagen noch strikter – Fehlsichtige können ebenfalls kaum etwas mit der Brille anfangen.
Bei Google Glass ist es nicht anders als bei anderen Vorabserien von Trend-Produkten, die ausgesuchten Abnehmern zukommen. So dürfen die Besitzer der neuen Datenbrille des Suchmaschinenbetreibers selbige weder weiter verkaufen, noch verschenken oder verleihen. Diesen speziellen Nutzungsbedingungen stimmten die Auserwählten beim Kauf zu. Wer gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, dem droht die ferngesteuerte Deaktivierung der 1.500 US-Dollar (ca. 1.145 Euro) teuren Brille – ohne Entschädigung.
Unter den Auserwählten Besitzern der Brille befinden sich auch Entwickler, die Apps für das Gerät entwickeln wollen. Doch auch die Entwickler werden es mit der neuen Datenbrille nicht einfach haben, denn der Suchkonzern erlaubt keine Werbung in Glass-Apps – ein neues Geschäftsmodell muss also her. Was Google mit dem Werbe-Bann erreichen will, ist noch unklar.
Unklar ist auch, ob fehlsichtige Menschen überhaupt etwas mit der Brille anfangen können. Der deutsche Designer Martin Missfeldt nimmt die Hoffnung auf die Nutzung der Brille – in einer Infografik analysiert er die Funktionsweise und den Aufbau der Brille und macht deutlich, dass eine Kombination mit korrigierenden Gläsern sehr aufwändig und in der Serienfertigung wohl kaum realisierbar ist.