Der Hightech-Verband Bitkom und die Verwertungsgesellschaft GEMA haben nach intensiven Verhandlungen eine Vereinbarung für Online-Musikanbieter erzielt. Der Vertrag regelt die Höhe der Urhebervergütungen, die von den Betreibern von Internet-Musikportalen abgeführt werden müssen.

Die Lizenzgebühren betragen pro Musikstück nun in der Regel zwischen 6 und 9 Cent netto, Bitkom-Mitgliedsunternehmen erhalten einen Rabatt. Für die Kunden von Online-Musikanbietern ergeben sich Vorteile. Sie können die Songs künftig länger im Internet vorhören. In Download-Shops sind künftig Hörproben von 90 statt bisher 30 Sekunden möglich. Die Verbraucher bekommen so einen besseren Eindruck von den Liedern vor dem Kauf.
Der neue Gesamtvertrag von Bitkom und GEMA, der rückwirkend zum 1. Januar 2002 gilt, enthält zudem eine Lizenzierung von Urheberrechten für Streaming-Angebote, also die Direktübertragung von Musikstücken über das Internet. Einzelne Dienste, die bisher im Ausland erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche Lizenzierungsbedingungen vor. Künftig dürfte es noch mehr Musikdienste in Deutschland geben, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können.
Rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos werden von dem Vertrag bisher noch nicht abgedeckt. Dazu werden die Verhandlungen weiter fortsetzen. Was meinen Sie zu dem Thema? Tauschen Sie sich über die Kommentarfunktion mit unseren anderen Lesern aus. Zudem können Sie sich täglich über unsere Facebook-Seite auf dem neuesten Stand halten oder dort unsere Beiträge kommentieren.
(Daniel Schürmann | Quelle: bitkom.org)