Wenn die EU mit neuen Verordnungen versucht den Online-Handel zu regeln, schwant den meisten Onlinern nichts Gutes. In einem Gespräch mit Dr. Martin Schirmbacher, Anwalt der Initiative Online Print, aus der Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte, gehe ich der Sache auf den Grund.
Bernd Zipper: Es gibt schon wieder eine neue Informationspflicht im Online-Handel. Was ist da dran?
Dr. Martin Schirmbacher: In der Tat. Es gibt einmal mehr neue Informationspflichten für den Online-Handel. Seit dem 9. Januar 2016 gilt die ODR-Verordnung. Die verpflichtet jeden Online-Händler dazu, einen Link auf die neue OS-Plattform zu implementieren.
Bernd Zipper: Sekunde, langsam. Was für eine Plattform? Wenn da die EU etwas ankündigt, dann ahne ich Übles.
Dr. Martin Schirmbacher: Gemeint ist eine neue Online-Streitbeilegungsplattform, die die EU ins Leben gerufen hat. Es geht um die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten von Händlern mit ihren Kunden.
Bernd Zipper: Und wo muss dieser Link auf der Shopseite vermerkt werden?
Dr. Martin Schirmbacher: Am besten in den AGB oder direkt in einem neuen Reiter des Footers auf der eigenen Website.
Bernd Zipper: Wir haben uns die Plattform-Seite angeschaut, da gibt es aber noch nicht viel zu sehen…
Dr. Martin Schirmbacher: Richtig. Noch gibt es die Plattform gar nicht. Sondern nur den Hinweis, man möge doch ab dem 15. Februar wieder vorbeischauen. Das Ganze gibt es derzeit auch nur auf Englisch. Einen Mehrwert hat die Seite erst mit Aktivierung der Online Streitbeilegungsfunktionen.
Bernd Zipper: Und inwiefern macht es Sinn, auf eine noch nicht wirklich existente Website zu verweisen? Wird der Verbraucher dadurch nicht verunsichert?
Dr. Martin Schirmbacher: Es macht natürlich überhaupt keinen Sinn. Allerdings ergibt sich eine entsprechende Informationspflicht aus einer EU-Verordnung zur Online Streitbeilegung. Und diese Verordnung gilt seit dem 9. Januar. Geplant war natürlich, dass zu diesem Zeitpunkt die Plattform bereits steht, diese verzögert sich aber. Und weil so viele Juristen über die neue Pflicht berichtet haben, ist ein bisschen Hektik ausgebrochen unter den Online-Unternehmen.
Bernd Zipper: Ist denn denkbar, dass noch vor dem 15. Februar gegen Unternehmer vorgegangen wird, die diesen Link nicht implementieren?
Dr. Martin Schirmbacher: Theoretisch denkbar ist, dass Unternehmen, die den Link nicht integrieren, von Wettbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden abgemahnt werden. Besonders wahrscheinlich scheint mir das vor Mitte Februar nicht. Weil der Link aber ohnehin eingebaut werden muss, kann man das auch gleich tun.
Bernd Zipper: Was hat es denn überhaupt mit der Online-Streitbeilegung auf sich?
Dr. Martin Schirmbacher: Die neue Informationspflicht, ist nur ein Teil eines größeren Pakets aus Brüssel. Dort läuft es unter dem Titel: „Online Dispute Resolution“. Sinn ist es, dem Verbraucher eine einfache Möglichkeit zu geben, zu seinem Recht zu kommen. Dazu dient auch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, das in Kürze durch Bundestag und Bundesrat gehen wird. Der Verbraucher soll die Möglichkeit haben, sein Recht nicht bei Gericht einzuklagen, sondern über ein so genanntes ADR-Verfahren zu bekommen.
Aus dem Gesetz werden sich dann auch weitere Informationspflichten ergeben, die alle Online-Händler erfüllen müssen. Voraussichtlich ab dem Jahr 2017 muss dann jeder Unternehmer, der eine Website unterhält oder AGB verwendet, auf die Alternativen Streitbeilegungsstellen hinweisen. Die entsprechenden Informationen müssen sowohl auf der Website, als auch in den verwendeten AGB auftauchen.
Bernd Zipper: Ein Blick in die Zukunft: Werden Deiner Ansicht nach die „neuen“ Möglichkeiten der Streitbeilegung ohne Gericht tatsächlich zu weniger Gerichtsverfahren führen? Und ist das insgesamt gut für den Verbraucherschutz?
Dr. Martin Schirmbacher: Das ist schwierig zu sagen. Die Skeptiker sehen keinen großen Einfluss. Schon jetzt wird ja ein Großteil der Auseinandersetzungen zwischen Online-Händlern und ihren Kunden einvernehmlich und in der Regel zu Gunsten des Kunden beigelegt.
Weitere Informationen zu den Informationspflichten und deren Einbettung finden Sie für die ODR-Verordnung hier und Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) hier.
Der Link zu der Plattform gibt es hier: (http://ec.europa.eu/consumers/odr)
Discussion3 Kommentare
Vielen Dank für die Infos. Das klingt ja nach einer „sinnvollen“ Verordnung. Müsste man eigentlich ignorieren. Aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
Das klingt so wie die Schiedsgerichte bei TTIP, CETA, TESA, usw.. Wird damit dann entgültig das Recht und die Gerichtsbarkeit abgeschafft?
Da kein Verbraucher am Rechtsweg gehindert wird: nein, natürlich nicht.