(4. Januar 2009 – ds) Der Internet-Anbieter QSC konnte sich im Januar erfolgreich gegen die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung wehren. Das Urteil erging vom Verwaltungsgericht Berlin.
Eigentlich sind Internet-Provider seit dem 1.1.2009 verpflichtet, die Verbindungsdaten seiner Kunden zu speichern. Jedoch folgte das Verwaltungsgericht Berlin einem anderen Urteil aus dem Jahre 2008, welche die Datenspeicherung für verfassungswidrig erklärt hat.