Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat gemeinsam mit 33 weiteren Verbänden und Organisationen aus Medien, Wirtschaft und Bürgerschaft an Parlament und Bundesregierung appelliert, die vom Europäischen Parlament beschlossene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nicht umzusetzen.

Anlass der Gemeinsamen Erklärung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung ist das sechsjährige Bestehen der am 14. Dezember 2005 beschlossenen EU-Richtlinie 2006/24. Die Übertragung der Richtlinie in deutsches Recht drohe das gesetzlich verankerte Zeugnisverweigerungsrecht nachhaltig zu gefährden, warnten die Zeitungsverleger.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 für verfassungswidrig und nichtig erklärt, da sie unverhältnismäßig weit in das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses eingreife. Rechtsexperten erwarten, dass auch die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben wird, weil sie gegen die europäischen Grund- und Menschenrechte verstößt. Gleichwohl will die EU-Kommission eine neuerliche Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland im Weg eines Vertragsverletzungsverfahrens erzwingen.
Der BDZV und andere Medienverbände und -unternehmen hatten bereits während des Gesetzgebungsverfahrens in Deutschland im Jahr 2007 wiederholt die negativen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung kritisiert und auf die Einschränkung der journalistischen Berichterstattungsfreiheit hingewiesen. Die Speicherung aller Telefon- und Handyverbindungen sowie Internetzugriffe über sechs Monate störe die auf Vertrauen basierende Beziehung zwischen Journalist und Informant deutlich und könne Quellen versiegen lassen. Damit werde ein seriöser, investigativer Journalismus, der auf eine vor äußeren Eingriffen geschützte Informationsbeschaffung angewiesen sei, im Kern getroffen.
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(Daniel Schürmann | Quelle: bdzv.de)