Gute Nachrichten für viele: der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat jetzt entschieden, dass für internetfähige Rechner im Arbeitszimmer keine zusätzlichen Rundfunkgebühren gezahlt werden müssen.

Dies gilt allerdings nur, sofern sich das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden befindet und der Eigentümer des PCs schon Gebühren für einen privaten Rechner bezahlt. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten fordern Radiogebühren für den Besitz eines internetfähigen PCs, da damit sowohl Radiosendungen empfangen als auch Filme und TV-Sendung gesehen werden können.
In diesem Fall ging es um einen Informatiker, der für seinen Rechner zusätzlich 16,56 Euro im Quartal an Rundfunkgebühren zahlen sollte. Der Selbstständige bekam nun recht, da sich sein beruflich genutzter Computer auf dem gleichen Grundstück befand wie sein privater, für den er schon Gebühren entrichtete. Für normale Radio- und TV-Geräte wird allerdings auch dann eine Gebühr fällig.
Die Kassler Richter ließen bei der Entscheidung allerdings offen, ob die Definition eines „neuartigen Rundfunkgeräts“ für Computer generell gerechtfertigt sei.
(Imke Hans | Quellen: Dnews)