Das Cloud Computing steht kurz vor seiner rapiden Entwicklung. Was diese abhält, sind die Fragen über die Sicherheit bei Benutzung der Cloud-Systeme. Weiterhin müssen auch einige rechtliche Aspekte besprochen und geändert werden.

Zu diesem Thema wurden Diskusionen auf der Konferenz des Branchenverbands Bitkom in Köln geführt. Microsoft-Leiter Steve Ballmer hat eine eher sorgenvolle Stellung zu dieser Angelegenheit genommen. Seiner Meinung nach könne man den Nutzern keine absolute Sicherheit garantieren, solange es noch Verbrecher gebe. Der Telekom-Chef René Obermann hat die unternehmenseigenen Sicherheitsstandards beschrieben. Er hat sich aber für das Einführen von staatlichen Zertifikaten eingesetzt. Diese wären nötig um das Vertrauen der Kunden zu verstärken.
Weitere Probleme könnte die Rechtsunsicherheit bereiten, so der Internetrecht-Experte Professor Dirk Heckmann. Seiner Meinung nach werden die bestehenden deutschen Gesetze die Umsetzung auf Cloud Computing erschweren. Als Beispiel hat er das Bundesdatenschutzgesetz genannt, laut dem an jedem Serverstandort, an dem persönliche Daten gespeichert werden, ein Vertretungsrecht vorgesehen werden muss. Im Fall von Cloud Computing ist diese Bedingung aber nur schwer zu erfüllen.
Außerdem hat der Professor betont, dass mit dem Etablieren des Cloud-Modells neue Probleme und Unsicherheiten auftreten sollen, gleichzeitig sollen aber alte Angelegenheiten verschwinden. Nach seiner Empfehlung sollen die Risiken nach Verhältnismäßigkeit bewertet und angeordnet werden. Als ein sehr wahrscheinliches Problem hat er die Datenlecks bezeichnet. (Milena Stoimenova |Quelle: heise.de)