Geklagt hatte der Kabelnetzbetreiber Kabel Baden-Würtemberg gegen die im April geplante Versteigerung von neuen Mobilfunkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur. Nun lehnte das Verwaltungsgericht den Eilantrag ab. Das Ergebnis weitere Klagen bleibt offen.

Begründet hatte das Unternehmen seinen Antrag mit der Befürchtung, durch die neuen Frequenzen könne es zu Störungen im Kabelnetz kommen. Doch die Auswirkungen von genutzten Mobilfunkfrequenzen auf die Kabelnutzung – so der Entscheid des Gerichts – könnten nicht im Vorhinein angenommen werden. Sollten Störungen tatsächlich später auftreten, könnten diese dann durch geeignete Maßnahmen immer noch beseitigt werden, heißt es im unanfechtbaren Beschluss.
Neben Kabel Baden-Würtemberg hatten auch andere Kabelnetz- und Rundfunkbetreiber befürchtet, die Nutzung der neuen Frequenzen im Bereich von 800 Megahertz könnten zu massiven Problemen im Kabelnetz, den angeschlossenen Kabelmodems, Receivern und Set-Top-Boxen führen. Daher müsse untersucht werden, wie eine störungsfreie gemeinsame Nutzung möglich sei, so die Forderung. Zu diesen Ergebnissen führte eine Untersuchung der ANGA und des Münchner Instituts für Rundfunktechnik (IRT).
Ähnlich geklagt haben auch fünf andere Kabelnetz- und Rundfunkbetreiber, worüber noch gerichtlich verhandelt wird. Sechs weitere Unternehmen, die sich an der Versteigerung beteiligen wollen, diese aufgrund der Bedingungen für rechtswidrig halten, haben Klagen eingereicht. Hierüber entscheidet das Gericht Mitte März.
Der Hintergrund: Die Bundnetzagentur hatte für die Auktion am 12. April nur die vier deutschen Mobilfunkanbieter, E-Plus, O2, T-Mobile und Vodafone zugelassen. Versteigert wird dabei ein besonders begehrter Frequenzbereich, der mit nur wenigen Sendemasten eine schnelle Internetübertragung auch in ländlichen Gebieten ermöglicht. (Arne Unger | Quelle: heise.de, derstandart.at)