Streiten da Digital-Verlierer? Bibliotheken und Verleger liegen beim E-Book-Verleih über Kreuz

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Vor kurzem erst war der jährlich stattfindende „Welttag des Buches“, der komplett „Welttag des Buches und des Urheberrechts“ getauft wurde. In der öffentlichen Wahrnehmung ist das Urheberrecht aber weitgehend aus der Bedeutung dieses von der UNESCO initiierten Buch-Feiertags verschwunden. Und wie mir auffiel, haben auch Verlage lieber die verkürzte Version kommuniziert. Nun hat ausgerechnet am 23. April 2014, also dem Welttag des Buches und des Urheberrechts die EBLIDA, die europäische Dachorganisation öffentlicher Bibliotheken eine neue Kampagne namens „The Right to E-Read“ gestartet, deren deutsche Stimme der deutsche Bibliotheksverband dbv ist. Gefordert werden erweiterte Nutzerrechte für die Online-Ausleihe von E-Books. Prompt wendet sich der Börsenverein des deutschen Buchhandels dagegen. Streiten da zwei Digital-Verlierer?

Bild: CC / Maximilian Schönherr
Bild: CC / Maximilian Schönherr

Worum es geht: Bibliotheken haben aktuell anders als bei gedruckten Werken kein Recht auf Erwerb und Verleih von E-Books. Den Verlagen steht es frei, ob sie über verschiedene Modelle wie die Onleihe den Bibliotheken digitale Publikationen bereitstellen. Die Onleihe, Referenz und im Einsatz bei vielen kommunalen Büchereien, kommt jedoch nur auf vergleichsweise bescheidene 160 000 Titel, die auch nicht an allen Büchereistandorten verfügbar sind und sich auch nicht interbibliotheksartig ausleihen lassen. Was für ein dummer Rückschritt: Gedruckte Werke kann ein Student aus Stuttgart beispielsweise aus Wuppertal anfordern, bei digitalen Publikationen geht dies in der Online-Leihe nicht. Und führende deutsche Verlage wie Rowohlt oder Kiepenheuer & Witsch stellen für die Onleihe keine elektronischen Titel bereit.

Daher nun die Forderung der Bibliotheken nach einer rechtlichen Gleichstellung von E-Books und Print-Publikationen. Weil: „Da die üblichen Regelungen des Urheber- und Verleihrechts nicht anwendbar sind, erfolgt für die Ausleihe von E-Medien auch keine Vergütung der Rechteinhaber für Nutzungen der E-Books über die Bibliothekstantieme nach Paragraph 27 Absatz 2 des Urheberrechts.“ Heißt: Auf E-Books ist das Urheberrecht in seiner derzeitigen Form nicht anwendbar, da nach dem E-Verleih keine Datei an die Bibliothek zurückgegeben werden kann. Und konsequenterweise sollen E-Books über ein angepasstes Urheberrecht den Bibliotheken genauso zugänglich gemacht werden wie die gedruckten Titel.

Hier spreizen sich nun die Verlage ein. Der Börsenverein meint dazu, dass dies für Urheber und Verlage effektiv ein „uneingeschränktes Nutzungsrecht bei E-Books mit grenzenloser Kopierbarkeit“  bedeute. Das ist ja schließlich auch die Krux mit dem Digitalen. Es hat die Eigenschaft, sich ohne Qualitätsverlust und ohne besondere Kosten kopieren zu lassen. Meint der Börsenverein damit, dass sich Bibliotheken als dienstbare Helfer für Raubkopierer betätigen? Das böse Wort Raubkopierer hat zwar keiner in den Mund genommen – aber im Grunde geht es doch um die für Verleger ständig als gefährdet angesehenen Möglichkeiten, ihre Verwertungsrechte auch digital wahrzunehmen.

Gerade experimentieren sie teils mehr, teils weniger erfolgreich mit eigenen Vertriebswegen für digitale Publikationen herum, die ertragssicher sein sollen. Das Unbehagen in der Zusammenarbeit mit den Internet-Giganten Amazon, Apple, Google und Co. ist dabei immer präsent. Aus dem GAU der Musikindustrie konnte man zwar lernen (Stichwort „Digital Rights Management“), aber keinen unmittelbaren Nutzen ziehen. Die geschlossenen Ökosysteme der großen Plattformen (Kindle, iBooks,…) bieten eine hohe Kopiersicherheit. Aber: Für das öffentliche und universitäre Bibliothekswesen sind sie wirklich nicht gedacht.

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Die eigentlichen Verlierer der Interessenskonflikte beim Thema Online-Leihe sind die Leser und die Autoren.
– Bernd Zipper

Das führt zu der absurden Situation, dass beispielsweise Studenten aus gedruckten Büchern Seiten kopieren können (was über Vergütungsabgaben beispielsweise für den Kopierer oder OCR-Stick ausgeglichen wird), dies aber bei vielen digitalen Publikationen nicht machen dürfen. Und dass sie E-Books oftmals nicht fernleihen können, habe ich oben schon erwähnt.

Meine Meinung: Verlage nutzen das Urheber-, Verwertungs- und Lizenzrecht als Hebel dafür, ihre Ertragsmodelle abzusichern, und das auch auf Kosten von Bibliotheken und damit dem allgemeinen Zugang zum Wissen. „Und immer an den Leser denken“, das kommt dabei auch noch zu kurz, siehe oben angeführte Absurditäten. Habe ich eigentlich schon die Autoren selber erwähnt? Das aktuelle Recht sieht keine Regelungen für die Autorenvergütung beim E-Book-Verleih vor. Dies und die Hoheit darüber, welche Titel als E-Book ausleihbar sind, wollen die Verlage im Rahmen ihrer Einzellizenzen mit digitalen Bibliotheken weiter selber absichern, weshalb der Börsenverein auch keinen großen rechtlichen Anpassungsbedarf sehen mag. Für die Autoren bleibt da wenig über. Die könnten sich von den Verlagen unabhängiger machen, und das geschieht auch. Self Publishing wächst und wächst. Aber auch dafür gibt es momentan noch kein etabliertes Modell zur Online-Leihe.

Die Verlage müssen aufpassen, dass sie für ihre Pfründesicherung nicht abgestraft werden. Wenn sie diesen Kurs fortführen, wenden sich Autoren ab und vermehrt dem Self Publishing zu. Politisch dürfte der Wille wachsen, den digitalen Zugang zu Buch-Wissen und Buch-Kultur nicht durch die jetzt bestehende Lizenzpraxis weiter einschränken zu lassen. Und jungen, agilen Online-Dienstleistern traue ich dann eher zu, Lösungen für den E-Book-Verleih zu finden, die den Interessen von Autoren, Bibliotheken und letztlich der Leser gerecht werden – ganz ohne Old-School-Verlage. Zeit zum Umdenken, liebe Publisher.

Gründer und CEO von zipcon consulting GmbH, einem der führenden Beratungsunternehmen für die Druck- und Medienindustrie in Mitteleuropa. In den unterschiedlichsten Kundenprojekten begleiten der Technologie- und Strategieberater und sein Team aktiv die praktische Umsetzung. Er entwickelt Visionen, Konzepte und Strategien für die im Printerstellungsprozess beteiligten Akteure der unterschiedlichsten Branchen. Seine Fachgebiete sind u.a. Online-Print, Mass Customization, Strategie- und Technologie Assessment für Print, sowie die Entwicklung neuer Strategien im Print- und Mediaumfeld. Bernd Zipper ist Initiator und Vorsitzender der Initiative Online Print e.V. und neben seiner Beratertätigkeit Autor, Dozent sowie gefragter Referent, Redner und Moderator. Seine visionären Vorträge gelten weltweit als richtungsweisende Managementempfehlungen für die Druck- und Medienindustrie. (Profile auch bei Xing, LinkedIn).

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