Wer hat Schuld am Zeitungssterben?

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Google soll unter anderem Schuld am Zeitungssterben sein. Das sehen zumindest der Hochschullehrer der Wharton School of University of Pennsylvania Eric Clemons und der Anwalt Nehal Madhani. Man fordert, dass das Urheberrecht auf die „Essenz“ eines Artikels auszudehnen.

Durch Google oder andere Suchmaschinen können die Nutzer auf wichtige Teile bestimmter News-Seiten wie z.B. der New York Times zugreifen. Mit diesem Trend sterben die üblichen Print-Publikationen immer mehr aus und die Online-Einnahmen allein reichen oftmals nicht für die Finanzierung des Unternehmens.

Clemons und Nehal möchten das Problem an seiner Wurzel packen und haben nun einen Lösungsvorschlag erbracht, der eine Verschärfung der „Wiederverwendung des geistigen Eigentums von anderen“ vorsieht:

„Eine erste Empfehlung wäre, Zeitungen und anderen journalistischen Inhalteanbietern einen speziellen Schutz zu gewähren, so dass kein Teil einer Story von einem Online-Newsaggregator… außer zur Kommentierung des Artikels vor Ablauf von 24 Stunden wiedergegeben werden darf. Eine noch stärkere Einschränkung, die ‚Hot-News-Doktrin‘, würde nicht nur die Weiterverbreitung des Artikels, sondern auch seiner Aussagen verbieten…“

Journalistische Inhalte sollen nach dem Vorschlag der beiden einen speziellen Urheberrechtsschutz erhalten. Der neue Schutz soll gewährleisten, dass Google oder andere Suchmaschinen erst 24 Stunden nach der Veröffentlichung eines Artikels einer Tageszeitung die Artikel weiterverarbeiten dürfen. Kommentare zu bestimmten Artikeln sind von diesem Schutz jedoch ausgeschlossen. Bei wöchentlichen Publikationen soll der Schutz auch greifen: Demnach soll die Zeitspanne zur Weiterverarbeitung eines Artikels dann auch eine Woche dauern.

Der Schutz umfasst nicht nur die wortwörtliche Wiedergabe des Inhaltes sondern auch die Weiterverarbeitung – die „Essenz“. Diese Änderungen sind entscheidend darüber „wie lange der investigative Journalismus, wie wir ihn kennen, noch überleben wird.“ Nach der Interpretation des Lösungsvorschlags seinen auch Zahlen und Fakten urheberrechtlich geschützt. Dies würde aber der bisherigen Tradition des Urheberrechts entgegenstehen, so Golem. (Marco Schürmann | Quelle: golem.de)

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