Gerichtsurteil: Füllmenge muss auf Tintenpatronen nicht angegeben werden
Undurchsichtige Angabe „bedruckbarer Seiten“ reicht
→Undurchsichtige Angabe „bedruckbarer Seiten“ reicht
→BGH entscheidet höchstinstanzlich
→Bundesverband Digitale Wirtschaft fordert klares Zeichen vom BGH
→OLG München fällt fragwürdiges Urteil
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