
MARKT: WELLE WEGEN GOOGLE FONTS?!
Am 19. Januar 2022 entschied das LG München, dass ein Kläger Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz in Höhe von 100 € gegen einen Webseitenbetreiber hat, weil dieser die IP-Adresse des Besuchers durch die Verwendung von Google Fonts an Google weitergegeben hatte. Danach waren die Blogs und Newsletter voll aufgeregter Berichte über eine Abmahnwelle.
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