Umsatz mit Apps verdoppelt & Widerrufsrecht gefordert

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Der Mobile Boom geht weiter: Allein im letzten Jahr wurden 430 Millionen Euro mit dem Kauf mobiler Anwendungen umgesetzt – mehr als doppelt so viel wie 2011 mit 210 Millionen Euro. Das ist das Ergebnis des Hightech-Verbands Bitkom auf Basis von Daten des Marktforschungsinstituts research2guidance. Durch die stärkere Verbreitung kostenpflichtiger mobiler Anwendungen steigt auch die Nachfrage nach einem Widerrufsrecht, für das sich CDU-Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich einsetzt.

(© aey - Fotolia.com)
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Apps sind kleine Programme, die speziell für Mobilgeräte wie Smartphones und Tablet Computer entwickelt werden. Der Anwendungsbereich reicht von der Navigation über soziale Netzwerke zu Nachrichten und Spielen. „Die stark gestiegenen Umsätze bei Programmen für Mobilgeräte zeigen: Apps sind zu einem echten Wirtschaftsfaktor geworden“, sagt Tobias Arns, App-Experte beim Bitkom. Insgesamt im vergangenen Jahr in Deutschland rund 1,7 Milliarden Apps heruntergeladen. Das sind 80 Prozent mehr als 2011.

Der steigende Umsatz mit Apps geht auf den Boom bei Smartphones und Tablet Computern zurück. 2013 werden in Deutschland voraussichtlich 28 Millionen Smartphones verkauft. Das ist ein Plus von 29 Prozent im Vergleich zu 2012. Bei den Tablet Computern sieht es ähnlich aus: Für dieses Jahr wird mit einem Absatz von fünf Millionen Geräten gerechnet. 2012 waren es noch 4,4 Millionen. „Der Boom bei Mobilgeräten, die per App um sinnvolle Funktionen erweitert werden können, hat eine eigene App-Economy geschaffen“, sagt Arns. „Mit der zunehmenden Anzahl an Mobilgeräten steigt das Interesse an Apps, auch an kostenpflichtigen.“

Lucia Puttrich, Verbraucherschutzministerin der CDU aus Hessen, hat sich für ein Widerrufsrecht für alle digitalen Güter ausgesprochen: „Ein Rücksenderecht gibt es für jedes Kleidungsstück, eine App muss ich aber behalten, sobald ich sie heruntergeladen habe. Ob sie mir gefällt oder nicht“, erklärte sie im Vorfeld der Mitte des Monats stattfindenden Verbraucherschutzministerkonferenz.

Aktuell erlischt das Widerrufsrecht bei einem Kauf digitaler Güter wie z.B. Apps mit dem Zeitpunkt des Downloads. Die Ministerin fordert von der Bundesregierung, sich bei der Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie in nationales Recht dafür einzusetzen, dass Nutzer einen Ausgleich dafür bekommen, kein Widerrufsrecht mit Beginn des Downloads kostenpflichtiger digitaler Güter zu haben. So sei etwa die Bereitstellung einer Demo-Version als Pflicht denkbar.

In den AGBs weist Apple seine deutschen Nutzer darauf hin, dass Sie kein Rückgaberecht haben: „Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht Ihnen bei Fernabsatzverträgen über Produkte, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, wie Downloads von Audio- und Videodateien, E-Books oder Software, nicht zu.“ Die Google-Konkurrenz räumt den Kunden eine Frist von 15 Minuten ein, die App nach dem Download zurückzugeben und den Kaufpreis wieder zu erhalten.

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