In den USA untersucht die Justiz derzeit mögliche wettbewerbswidrige Verträge bei E-Books. Demnach haben Amazon und Apple mit Verlegern Verträge abgeschlossen, wonach sie sich selbst einräumen, immer das beste Angebot stellen zu dürfen. Auf diesem werden Konkurrenten daran gehindert, günstigere Preise anzubieten.

In Briefen an beide Unternehmen hat Anwalt Richard Blumenthal die Unternehmen zu einem Treffen geladen, wo es um die „Bestpreis“-Klauseln in den Verträgen mit Buchvelegern geht. Diese sind auch bekannt als „most favored nation“, so in einer Erklärung des Anwalts. Verlage die Verträge mit solchen Klauseln abgeschlossen haben sind unter anderem die fünf größten Verlage in den USA: Macmillan, Simon & Schuster, Hachette, HarperCollins and Penguin.
Diese Verträge mit Amazon und Apple verbieten es den Verlagen, Konkurrenten von Apple und Amazon preisnachlässe zu gewähren, da diese Konditionen ebenfalls automatisch an Amazon und Apple vergeben werden müssen. Dadurch werden günstigere Preise blockiert, was letztlich den Kunden schadet.
Die Kanzlei des Anwalts hat in vorläufigen Untersuchungen herausgefunden, dass die E-Book-Preise mehrere New York Time Bestseller bei Amazon, Apple, Borders sowie Barnes & Noble absolut identisch sind. Während in Deutschland eine Buchpreisbindung genau dies festlegt, wird in den USA hingegen mehr Konkurrenz zum Wohle des Kunden gefordert.
„Der E-Book-Markt steht vor einem Boom“, erklärte der Anwalt. Daher müssen die Kunden vor zu hohen Preisen geschützt werden, vor allem mit Blick auf das bevorstehende Weihnachtsgeschäft wo E-Reader und Tablets wohl ganz oben auf den Wunschlisten stehen werden. Daher werden die beiden größten E-Book-Anbieter Apple und Amazon, die sich den Markt zum großen Teil aufteilen, nun in die Kanzlei gebeten, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Denn durch die Vertragsklauseln können die beiden Unternehmen den niedrigsten Preis festsetzen – Konkurrenten dürfen diesen schlichtweg nicht unterbieten. Und Preisabsprachen sind nicht erlaubt (Daniel Schürmann | Quelle: www.ct.gov)