Bei Anschaffungen von IT-Leistungen müssen öffentliche IT-Projektleiter und die Einkaufsabteilungen stets die Regelungen des Vergaberechts beachten. Dies betrifft jegliche Projekte, ob nun die Gründung eines virtuellen Rathauses oder der Softwareeinkauf für eine Grundschule.

Typische IT-Leistungsarten reichen von der IT-Projektberatung, IT-Schulungen, der Bereitstellung von inhaltsunabhängigen Providerdiensten, der Entwicklung und Pflege von Software über die Instandhaltung von Hardware und der Pflege von Webseiten-Inhalten bis hin zu den mit der Datenverarbeitung verbundenen Dienstleistungen.
Die Abwicklung von IT-Leistungen erweist sich als besonders komplex und ist mit hohen Investitionsvolumina und daher mit hohen Risiken verbunden. Im deutschen Vergaberecht gibt es keine gesonderten Regelungen für die IT-Vergabe. In Betracht kommen grundsätzlich die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A). Zusätzlich müssen die Regelungen der Unterlagen für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB IV) beachtet werden. Für ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren im Bereich IT bedarf es stets einer Betrachtung des Einzelfalles. Umso wichtiger ist es, mit allen Details des Vergabeverfahrens vertraut zu sein:
· Verbindlichkeit der vergaberechtlichen Vorgaben und wichtige Regelungsaspekte
· Besonderheiten bei der Leistungsbeschreibung IT
· Auswahl der privaten Partner
· Zulässige Verfahrensarten für die jeweiligen Vorhaben und zusätzliche Vertragsbedingungen für den IT-Bereich
· Chancen und Risiken der Dienstleister im IT-Vergabeverfahren
(Quelle: Pressemitteilung Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht