Vistaprint-Patent für nichtig erklärt! | Update: Stellungnahmen von Bernd Zipper und IGW2P

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(14. November 2008 – ds) Wie Donnerstag bekannt wurde, hat das Bundespatentgericht das lange umstrittene Vistaprint-Patent mit dem Aktenzeichen EP 0 852 359 B1 für nichtig erklärt. Mit dem Urteil – das den seit langem andauernden Rechtsstreit zwischen Unitedprint und Vistaprint beendet – konnte eine Monopolisierung des europäischen Web-to-Print-Marktes erfolgreich abgewendet werden.

Mit dem Urteil sorgt der in Europa große Web-to-Print Anbieter Unitedprint mit seinen Onlineprint-Portalen www.print24.de und www.unitedprint.de für Aufsehen und Erleichterung in der  gesamten europäischen Software- und Medienindustrie.

Das Bundespatentgericht entschied am 13. November 2008, das umstrittene Vistaprint-Patent mit dem Aktenzeichen EP 0 852 359 B1 für nichtig zu erklären. Damit ist der Versuch des amerikanischen Unternehmens mit Firmensitz auf den Bermudas gescheitert, die europäische Web-to-Print-Branche zu monopolisieren.

Stein des Anstoßes war der deutsche Teil des europäischen Patents, das Vistaprint im Jahr 2004 zum Zweck der Marktabschottung erworben hatte. Das Patent beschreibt allerdings lediglich gängige technische Verfahren und wurde nunmehr wegen fehlender erfinderischer Leistung für unwirksam erklärt. Mit diesem Urteil erwirkt Unitedprint einen bedeutenden Sieg für die gesamte europäische Software- und Medienindustrie und sichert damit auch weiterhin einen freien und fairen Wettbewerb.

Die ersten Stellungnahmen haben die beyond-print-Redaktion erreicht:

IGW2P:  IGW2P begrüßt Nichtigkeitsurteil des Web-to-Print-Patents
"Mit Freude haben wir zur Kenntnis genommen, dass die unitedprint.com SE vor dem Bundespatentgericht die Nichtigkeitsklage gegen das Patent EP 0 852 359 erfolgreich durchsetzen konnte", so Bernd Zipper, Vorsitzender der Interessengemeinschaft zur Förderung des freien Wettbewerbs Web-to-Print e.V.. Vista Print – ein global agierender Druckdienstleister – setzte dieses Patent gegen potentielle Wettbewerber ein und errang zunächst im Frühjahr einen ersten Erfolg. Am 13.November 2008 hat nun das Bundespatentgericht das o.g. Patent für nichtig erklärt. "Mit diesem Urteil fällt vielen Anbietern von Web-to-Print-Anwendungen ein großer Stein vom Herzen – die drohende Marktblockade ist aufgehoben. Wir warnen jedoch vor zuviel Enthusiasmus – die Vista Print AG hat noch einige Patente in der Hinterhand, die vielen Anwendern das Leben schwer machen können", so Zipper weiter.

In der Interessengemeinschaft zur Förderung des freien Wettbewerbs Web-to-Print e.V. (IGW2P) und seinen Mitgliedern sind zahlreiche Unternehmen aus den Bereichen der Software-, Druck- und Medienindustrie und deren Zulieferer in Deutschland und Österreich vertreten. Gründungsmitglied ist auch der Bundesverband Druck- und Medien e. V., Spitzenverband der deutschen Druck- und Medienindustrie, über den mehr als 4.000 Unternehmen organisiert sind.Die Mitglieder der Interessensgemeinschaft zur Förderung des freien Wettbewerbs Web-to-Print stehen miteinander im gesunden Wettbewerb. Dabei nutzen sie die Interessensgemeinschaft als Kommunikationsplattform und Forum, um im fairen Wettbewerb mit- und untereinander, gemeinsam die Branche und deren Angebote, Lösungen und Dienstleistungen zu fördern und weiterzuentwickeln.

Die komplette Stellungnahme von Bernd Zipper gibt es hier auf beyond-print! (https://www.beyond-print.de/site/content/de/channel_news/news_0588.html)

Heise.de: Georg Jakob aus dem Vorstand des Fördervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) begrüßte gegenüber heise online an der Entscheidung, dass die Patentgerichte offensichtlich wieder etwas vorsichtiger würden bei der Behandlung fragwürdiger gewerblicher Schutzrechte. Nicht nachvollziehen konnte der Softwarepatent-Gegner aber die Haltung der Kammer, den Aspekt des fragwürdigen technischen Charakters der beanspruchten Geschäftsmethode zwar gesehen, diesen dann aber doch nicht als Grund für die Nichtigkeitserklärung herangezogen zu haben. (http://www.heise.de/newsticker/meldung/118862)

 

Link:

http://www.unitedprint.com

Gründer und CEO von zipcon consulting GmbH, einem der führenden Beratungsunternehmen für die Druck- und Medienindustrie in Mitteleuropa. In den unterschiedlichsten Kundenprojekten begleiten der Technologie- und Strategieberater und sein Team aktiv die praktische Umsetzung. Er entwickelt Visionen, Konzepte und Strategien für die im Printerstellungsprozess beteiligten Akteure der unterschiedlichsten Branchen. Seine Fachgebiete sind u.a. Online-Print, Mass Customization, Strategie- und Technologie Assessment für Print, sowie die Entwicklung neuer Strategien im Print- und Mediaumfeld. Bernd Zipper ist Initiator und Vorsitzender der Initiative Online Print e.V. und neben seiner Beratertätigkeit Autor, Dozent sowie gefragter Referent, Redner und Moderator. Seine visionären Vorträge gelten weltweit als richtungsweisende Managementempfehlungen für die Druck- und Medienindustrie. (Profile auch bei Xing, LinkedIn).

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